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Handwerkskammer begrüßt EU-Entscheidung zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

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(os). Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, an ihrer jetzigen Definition zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) festzuhalten. Maximal 249 Mitarbeiter dürfen Firmen haben, um auch künftig von der EU-Förderpolitik für den Mittelstand profitieren zu können. In Brüssel hatte es Überlegungen gegeben, diese Grenze nach oben zu verschieben. "Die europäische KMU-Definition hat sich bewährt, da sie wirklich die gezielte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht", sagt Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.

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