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In Buxtehude bleiben Parteien in städtischen Gebäuden draußen

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tk. Buxtehude. Dass politische Parteien und ihre Jugendorganisationen grundsätzlich keine städtischen Räume in Buxtehude nutzen dürfen, stieß in der Politik auf Kritik (das WOCHENBLATT berichtete). Die Verwaltung sollte prüfen, ob es Kompromisse geben könnte. Dass etwa nur Parteien Schulen, Freizeit- und Stadthaus nutzen dürfen, die auch im Stadtrat vertreten sind. Zur Beratung steht eine Satzung an, die allen Parteien einen Riegel für öffentliche Räume vorschiebt. Die Verwaltung erteilt dem Wunsch nach mehr Flexibilität jedoch eine klare Absage: das sei nicht rechtmäßig. Wenn eine Partei dürfe, dann mü+sse grundsätzlich jeder hereingelassen werden. Hintergrund der Debatte: Eine Nutzungsordnung soll verhindern, dass sich radikale Gruppierungen städtischer Räume bedienen können. Andere Kommunen gehen weniger rigoros vor: Dort werden Rats-Parteien in öffentliche Gebäude hereingelassen. Nach der Devise: Wo kein Kläger, da kein Richter. Solange sich keine radikale Gruppierung hereinklagt, wird auf eine moderate Handhabung gesetzt. Buxtehude sieht das anders.

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