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Altenpflegerin vor Gericht: "Kann mir die Vorwürfe nicht erklären"

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thl. Winsen. "Ich habe meine Arbeit immer ordentlich gemacht. Ich kann mir die Vorwürfe nicht erklären." Mit dieser Aussage wies eine Altenpflegerin (31) vor dem Winsener Amtsgericht alle Vorwürfe gegen sich zurück. Und die haben es laut Anklage in sich: Nötigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Misshandlung Schutzbefohlener. Insgesamt sieben Taten werden der jungen Frau geworfen. Diese soll sie als Altenpflegerin in einem Seniorenheim in der Samtgemeinde Salzhausen verübt haben. Die Patientin, die am meisten unter der ungelernten Pflegekraft gelitten haben soll, beschrieb die Angeklagte als gesundheitlich stark eingeschränkt, nicht artikulationsfähig und stets unruhig. "Sie hat fast immer geschrien und versucht, die Pfleger zu packen", so die junge Frau. Dabei kann es schon mal vorgekommen sein, dass die alte Dame mit Gurten fixiert oder ihr Arm mal weggdrückt wurde. Auch habe die Angeklagte sie lauter angesprochen. Das hätten andere Kollegen aber auch so gemacht. In der Anklage heißt es, die Pflegekraft habe so gehandelt, weil sie mit ihrer Arbeit überfordert war. Auch dies wies die Angeklagte entschieden zurück. Überfordert hätten sie lediglich die Missstände im Heim, die sie mehrmals angesprochen habe, die sich aber nicht geändert hätten. "Zur Einarbeitung lief ich lediglich einen Tag mit einer Kollegin mit, die mir ein bisschen was zeigte. Am zweiten Tag musste ich schon ganz alleine Dienst schieben", erzählt die Angeklagte. Und zwar in einem Bereich, wo Patienten mit körperlichen Gebrechen oder psychischen Erkrankungen untergebracht. Übrigens: Gegen die fristlose Kündigung wegen der angeblichen Taten klagte die Altenpflegerin. Mit Erfolg: Das Arbeitsgericht verwarf die Kündigung als unbegründet, weil der Arbeitgeber die angeblichen Vorfälle trotz Aufforderung nicht zeitlich einordnete. Also einigten sich der Arbeitgeber und der Anwalt der junge Frau auf eine ordentliche Kündigung. In dieser Vereinbarung machte der Seniorenheim-Betreiber...

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