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Landesregierung will Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten auf fünf Jahre verkürzen

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Werden hauptamtliche Bürgermeister und Landräte bald nur noch für fünf Jahre gewählt (os). Will die neue rot-grüne Landesregierung mit blindem Aktionismus zeigen, wer die letzte Landtagswahl gewonnen hat? So bewerten Kritiker die Pläne der Regierung von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), die Amtszeit von Landräten und hauptamtlichen Bürgermeistern von acht auf fünf Jahre zu verkürzen und so an die Wahlzeiten der kommunalen Parlamente anzugleichen. Nach ersten Überlegungen sollen die derzeitigen Mandatsträger bis 2016 im Amt bleiben. Von diesem Zeitpunkt an sollen Landräte und Bürgermeister alle fünf Jahre zusammen mit den Stadträten und Kreistagen neu gewählt werden. Bei fast allen Betroffenen in der Region löst die Nachricht aus Hannover Befremden aus: Joachim Bordt, Landrat des Landkreises Harburg: "Die achtjährige Amtszeit hat sich bewährt, weil sie eine gewisse Kontinuität sichert." Rainer Schlichtmann, Samtgemeinde-Bürgermeister von Harsefeld und stellvertretender Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, befürchtet: "Die Verkürzung macht das Amt unattraktiv gerade für Bewerber, die nicht aus der Verwaltung kommen." Michael Roesberg, Landrat des Landkreises Stade, hält es für verfrüht, jetzt Auswirkungen auf das Kommunalwahlrecht zu nennen, solange Innenministerium und kommunale Spitzenverbände in Gesprächen seien. Wilfried Geiger, Bürgermeister von Buchholz, hält den Plan für "überflüssig". Geiger: "Ich hoffe sehr, dass die aus meiner Sicht unausgegorene Idee nicht umgesetzt wird. Im Übrigen hat das Land wirklich dringendere Probleme zu lösen, als sich mit der Amtszeit hauptamtlicher Bürgermeister zu beschäftigen." KOMMENTAR Bewährte Amtszeiten nicht antasten Politiker haben den Reflex, nach gewonnenen Wahlen schnellstmöglich Reformen auf den Weg zu bringen. So wollen sie ihren Wählern zeigen: Seht her, wir packen an. Das Ergebnis scheint nebensächlich. Für so einen Schnellschuss halte ich die Pläne, die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten von acht auf fünf Jahre zu verkürzen. Hier wird ohne...

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